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USt.

Reverse Charge USt.: Rechnungsstellung an EU-Kunden ohne Umsatzsteuer

Verkaufst du Dienstleistungen oder Waren an ein Unternehmen in einem anderen EU-Land? Dann stellst du oft ohne Umsatzsteuer in Rechnung — vorausgesetzt, du machst es richtig.

Invoisio Team · 05 Apr 2026 · 3 Min. Lesezeit

Ein deutscher Kunde möchte dich für ein Webdesign-Projekt engagieren. Oder du verkaufst Software-Lizenzen an einen belgischen Unternehmer. In beiden Fällen darfst du wahrscheinlich ohne Umsatzsteuer abrechnen — über die sogenannte Reverse-Charge-Regelung. Aber es gibt Voraussetzungen, und die häufigsten Fehler kosten Geld.

Was ist Reverse Charge?

Bei der "Verlagerungsregelung" (Englisch: Reverse Charge) verschiebt sich die USt.-Verantwortung vom Lieferanten zum Leistungsempfänger. Du sendest eine Rechnung ohne Umsatzsteuer; dein Kunde verrechnet die USt. seines eigenen Landes selbst in seiner Steuererklärung.

Die Idee: Es verhindert, dass ein niederländischer Unternehmer zunächst USt. an dich zahlt und anschließend eine Rückerstattung in Deutschland beantragen muss. Ineffizient und betrugsgefährdet.

Voraussetzungen für Reverse Charge bei EU-Dienstleistungen

Die drei Hauptvoraussetzungen:

  1. Dein Kunde ist ein Unternehmer (kein Privatperson). Keine USt.-ID = Verbraucher = du rechnest normale deutsche/österreichische/schweizer USt. ab.
  2. Dein Kunde ist in einem anderen EU-Land ansässig als du.
  3. Die USt.-ID deines Kunden ist gültig gemäß VIES.

VIES-Abfrage: Mach das immer

VIES ist die europäische Datenbank, in der du USt.-IDs validieren kannst: ec.europa.eu/taxation_customs/vies. Gib die Nummer deines Kunden ein — erhältst du "Valid" zurück, darfst du ohne Umsatzsteuer in Rechnung stellen.

Wenn der Kunde dir eine USt.-ID gibt, die sich als ungültig herausstellt, und du hast ohne Umsatzsteuer abgerechnet, kann das Finanzamt immer noch 19 % USt. von dir einfordern. Grund genug, immer zu überprüfen und die VIES-Bestätigung zu speichern.

Was muss auf deine Rechnung?

  • Deine Unternehmensdaten + deine USt.-ID
  • Kundendaten + dessen EU-USt.-ID (vollständig, mit Ländercode)
  • Beträge ohne Umsatzsteuer
  • USt.-Satz: 0 %
  • Erforderliche Vermerke: "USt. verlegt" oder "USt. verlegt — Artikel 138 USt.-Richtlinie"
  • Idealerweise auch: "Reverse Charge" zur Verdeutlichung

Wann gilt es NICHT?

  • Privatpersonen in der EU. Ein deutscher Verbraucher unterliegt nicht der Reverse-Charge-Regelung. Du rechnest deutsche USt. ab (oder bei digitalen Dienstleistungen über 10.000 €/Jahr lokale USt. über die OSS-Regelung).
  • Immobilienarbeiten. Bauarbeiten in Deutschland an einer deutschen Immobilie? Dann zahlst du deutsche USt.
  • Gastronomie, Events. Dienstleistungen, die "vor Ort" erbracht werden; USt. des Landes der Ausführung.
  • Personenbeförderung. Eigene Regelungen pro Strecke.

USt.-Erklärung: In welcher Rubrik?

Diese Umsätze tragen in deine USt.-Erklärung in Rubrik 3b (innergemeinschaftliche Leistungen). Zusätzlich musst du jedes Quartal eine separate Zusammenfassende Meldung einreichen — das ist eine Auflistung deiner EU-Kunden mit ihrem Umsatz und ihrer USt.-ID.

Praktisch: So setzt du's um

In Invoisio fügst du die USt.-ID zur Kundenkarte hinzu. Wir validieren diese automatisch über VIES und aktivieren — bei gültiger EU-USt.-ID in einem anderen Land — automatisch Reverse Charge auf alle Rechnungen für diesen Kunden. Der richtige Text, der richtige Satz und die Berichterstattung für die Zusammenfassende Meldung werden automatisch in den Export deiner Steuererklärung übernommen.

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