Kleinunternehmerregelung 2026: Für wen, Vorteile und Fallstricke (§ 19 UStG)
Bis 25.000 € Vorjahresumsatz keine Umsatzsteuer, keine USt-Voranmeldung — aber auch kein Vorsteuerabzug und eine harte 100.000-€-Grenze im laufenden Jahr. Für wen sich die Regelung wirklich lohnt.
Die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) befreit Unternehmer mit geringem Umsatz von der Umsatzsteuer: keine USt auf den Rechnungen, keine Voranmeldungen. Klingt großartig — hat aber einen Haken. Und seit 2025 gelten neue Grenzen.
Für wen gilt die Regelung?
Sie sind Kleinunternehmer, wenn beide Bedingungen erfüllt sind:
- Ihr Umsatz im Vorjahr lag bei höchstens 25.000 € (bis 2024: 22.000 €).
- Ihr Umsatz im laufenden Jahr überschreitet 100.000 € nicht.
Gründer geben ihren erwarteten Umsatz im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung an. Die Regelung gilt automatisch, wenn Sie nicht ausdrücklich darauf verzichten.
Das Wichtigste seit 2025: die 100.000-€-Grenze ist hart
Früher galt die Regelung bei einer Überschreitung noch bis zum Jahresende. Jetzt nicht mehr: Ab dem Umsatz, mit dem Sie die 100.000 € überschreiten, sind Sie sofort umsatzsteuerpflichtig — mitten im Jahr, ab genau dieser Rechnung. Überwachen Sie Ihren Umsatz deshalb monatlich.
Der große Vorteil: einfach und günstiger für Privatkunden
Für Privatkunden (B2C) ist die Regelung ein echter Vorteil: Ihre Rechnung ist 19 % günstiger als die eines steuerpflichtigen Mitbewerbers. Personal Trainer, Friseurinnen, Nachhilfe, Coaching — wer an Privatpersonen verkauft, kann günstiger sein, ohne weniger zu verdienen.
Auf der Rechnung darf keine Umsatzsteuer ausgewiesen werden; stattdessen gehört ein Hinweis darauf, etwa: „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“ Weisen Sie versehentlich doch USt aus, schulden Sie diese dem Finanzamt.
Der große Fallstrick: kein Vorsteuerabzug
Als Kleinunternehmer dürfen Sie die Umsatzsteuer auf Ihre eigenen Einkäufe nicht als Vorsteuer abziehen. Ein Rechenbeispiel:
- Eine selbstständige Fotografin kauft jährlich für 5.000 € Kameraausrüstung und 2.000 € Software.
- Ohne Kleinunternehmerregelung: rund 1.120 € Vorsteuer zurück.
- Mit Kleinunternehmerregelung: diese 1.120 € sind verloren.
Für wen lohnt sich die Regelung?
- Nebenberuflicher Start. Sie testen den Markt und haben kaum Betriebsausgaben.
- Dienstleistungen mit wenig Einkauf. Nachhilfe, Coaching, Texten, Übersetzen.
- Reines B2C. Ihre Kunden können ohnehin keine Vorsteuer ziehen — Ihr günstigerer Preis ist für sie reiner Gewinn.
Für wen ist sie eine schlechte Wahl?
- B2B-Unternehmer. Geschäftskunden holen sich die USt zurück; Ihr „Vorteil“ ist für sie unsichtbar — und manche werten fehlende USt als Zeichen mangelnder Professionalität.
- Hohe Einkaufskosten. Onlineshop, Agentur mit Software-Stack, Handwerk mit Materialeinsatz.
- Wachstum in Sicht. Wer die Grenzen bald reißt, hat den Umstellungsaufwand zweimal.
Verzicht — 5 Jahre Bindung
Sie können freiwillig auf die Regelung verzichten (Option zur Regelbesteuerung), etwa um Vorsteuer aus Investitionen zu ziehen. Der Verzicht bindet Sie 5 Kalenderjahre. Gut überlegen.
Neu: die EU-Kleinunternehmerregelung
Seit 2025 können deutsche Kleinunternehmer die Befreiung auch in anderen EU-Ländern nutzen, solange der EU-weite Umsatz 100.000 € nicht übersteigt. Dafür beantragen Sie beim Bundeszentralamt für Steuern eine Kleinunternehmer-Identifikationsnummer (KU-IdNr.) und melden Ihre Umsätze vierteljährlich.
Bonus: keine E-Rechnungspflicht für Kleinunternehmer
Kleinunternehmer müssen seit 2025 keine E-Rechnungen ausstellen — sie müssen sie aber empfangen können (eine E-Mail-Adresse reicht).
Unsicher, ob sich die Regelung lohnt? Rechnen Sie vorab Ihre erwartete Vorsteuer für ein Jahr aus — liegt sie über etwa 1.500 €, sollten Sie den Verzicht ernsthaft prüfen. In Invoisio stellen Sie mit einem Klick auf 0 % um und der § 19-Hinweis erscheint automatisch auf jeder Rechnung.
War das hilfreich?
Bereit zum einfachen Rechnen?
Teste Invoisio 30 Tage kostenlos. Keine Kreditkarte nötig.
Kostenlos starten